Ihre Spezialistin im Straf- und Verkehrsrecht
mit Leidenschaft, Präzision und Durchsetzungsstärke.
Als erfahrene Strafverteidigerin stehe ich Ihnen in schwierigen Situationen entschlossen zur Seite – mit juristischem Feingefühl, Menschlichkeit und einer klaren Strategie.


Über mich
Als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht bin ich ausschließlich auf dem Gebiet der Verteidigung in Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren tätig und vertrete in Fahrerlaubnisangelegenheiten. Hier liegen meine Stärken. Und genau hier setze ich mich mit vollem Einsatz für Sie ein.
Bereits als ausgebildete Justizfachangestellte, ausschließlich in der Strafabteilung tätig, habe ich den Berufsalltag im Strafrecht aus direkter Nähe erlebt. Es folgten das Studium der Rechtswissenschaft in Bremen (Schwerpunkt: Strafrecht und Kriminalpolitik in Europa) sowie das Referendariat mit strafrechtlichem Schwerpunkt und erste ehrenamtliche Erfahrungen im Strafvollzug. Von Anfang an war klar: Das ist mein Weg. Nur das will ich machen.
Mehr als zehn Jahre war ich in einer renommierten Anwalts- und Notarkanzlei tätig, in der ich mich voll und ganz auf das Strafrecht konzentriert habe. In bundesweiten Verfahren vor Amts- und Landgerichten bis hin zum Bundesgerichtshof habe ich fundierte, praxisnahe Erfahrung gesammelt. Erfahrung, die zählt, wenn es um Ihre Freiheit, Ihre Rechte und Ihre Zukunft geht.
Strafverteidigung ist Konfrontation – sachlich, unnachgiebig, strategisch. Ich nehme diesen Kampf für meine Mandanten auf. Jeden Tag. Mit Klarheit, Mut und juristischem Feingefühl.
Dabei schätzen meine Mandanten insbesondere meine offene Art, meine Kommunikation auf Augenhöhe und meinen unermüdlichen Einsatz – zu jeder Uhrzeit, wenn es erforderlich ist.
Mein Tätigkeitsspektrum reicht vom Jugend- bis hin zum Erwachsenenstrafrecht: Körperverletzung, Betäubungsmittel, Sexual- und Tötungsdelikte, ebenso wie Steuer- und Eigentumsdelikte. Als hochspezialisierte Rechtsanwältin verteidige ich Sie gegen jeglichen strafrechtlichen Vorwurf, auch in der Revisionsinstanz. Zudem vertrete ich Opfer engagiert in der Nebenklage.
Seit 2017 bin ich Fachanwältin für Strafrecht, seit 2021 Fachanwältin für Verkehrsrecht.

Millionen Ermittlungsverfahren jährlich
davon enden mit einer Einstellung, ggf. gegen Auflage
Anklageerhebung
Strafbefehl
Bundesweite Verteidigung in Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten vor allen Amtsgerichten, Landgerichten, dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof sowie Vertretung in Fahrerlaubnisangelegenheiten.

Strafrecht
- Allgemeines Strafrecht
- Gewaltdelikte
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Tötungsdelikte
- Sexualstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Opferrecht / Nebenklage
- Verkehrsstrafrecht
- Vermögensdelikte
- Steuerstrafrecht
- Revision / Berufung

Ordnungs-widrigkeitenrecht
- Geschwindigkeit / Tempo
- Blitzer
- Alkohol
- Rotlicht
- Abstand
- Ladungssicherung
- Sonderordnungswidrigkeiten (Schulpflicht, Corona, etc.)

Fahrerlaubnisrecht
- Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- Abstinenz
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Überprüfung der Kraftfahreignung

Opfervertretung
- Nebenklage
- Zeugenbeistand
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Adhäsionsverfahren
- Verletztenbeistand/Opferhilfe
- Psychosoziale Prozessbegleitung
Überzeugende Überschrift für die Kooperationen
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Erfahrungsberichte wertschätzender Mandanten
Nichts spricht eine deutlichere Sprache als die authentischen Erfahrungen derjenigen, die mir ihre wichtigen Fälle anvertraut haben.
Chris Chrischahn2025-06-17Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde mittlerweile Strafrechtlich so wie Verkehrsrechtlich von Frau Theuerkaufer vertreten und bin sehr zufrieden. 🙂 Dackel Kacki2025-06-16Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich hatte nur eine Rechtsberatung bei Ihr. Sehr freundlich und kompetent. Definitiv meine erste Wahl, sollte ich Rechtsbeistand benötigen. LG :-) Heiko Buch2025-06-15Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Bin sehr zufrieden. Wurde anwaltlich und menschlich gut beraten. Peter Müller2025-05-06Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Eine sehr kompetente und zuverlässige Anwältin. Sie hat mich schon oft aus Situation geholt,wo ich dachte jetzt ist der Zug abgefahren das war es ,Aber Sie hat Mal wieder dass unmögliche möglich gemacht. Vielen Dank für die Jahre lange Unterstützung. Benedict Florean2025-01-20Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr engagiert und zuverlässig. Gibt alles um Ihre Mandanten bestmöglich zu betreuen. Super Anwältin die man nur weiterempfehlen kann! Christine Muschal2025-01-16Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Als Anwältin ist Frau Theuerkaufer sehr zuverlässig, umsichtig, zielstrebig und beharrlich. Sie hat unsere Familie in mehreren Fällen sehr gut beraten und vertreten. Wir können sie nur weiter empfehlen. Farangis Aria2024-10-16Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Katharina Theuerkaufer hat mich fachlich äußerst kompetent vertreten und dabei stets klar und verständlich beraten. Ihre schnelle Reaktionszeit und das hohe Engagement haben mir in meiner rechtlichen Angelegenheit sehr geholfen. Ich fühlte mich durchgehend in besten Händen. Absolut empfehlenswert! Musti Youssefi2024-10-16Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Theuerkaufer ist eine sehr gute Anwältin.. Kann man nur weiterempfehlen
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Vertrauen braucht eine starke Verteidigung
Strafverteidigung mit Substanz
Der Prozess zur erfolgreichen Verteidigung
Kontaktinformationen
01.
Erstkontakt
02.
Akteneinsicht
03.
Entwicklung der Verteidigungsstrategie
04.
Vertretung vor Behörden & Gerichten
05.
Nachsorge
Auch nach dem Verfahren bin ich für Sie da – zur Klärung von Fragen im Hinblick auf ein mögliches Rechtsmittel, zudem führe ich das Rechtsmittel für Sie durch. Ebenso verteidige ich Sie im Rahmen der Strafvollstreckung.
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Fragen und Antworten
In rechtlich herausfordernden Situationen ist es ganz natürlich, viele Fragen zu haben. Im folgenden Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Anliegen – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht, mich direkt zu kontaktieren.
Nein. Einer polizeilichen Vorladung muss man keine Folge leisten. Man kann dem Termin fernbleiben. Nur auf staatsanwaltschaftliche Anordnung muss man erscheinen, sonst kann man vorgeführt werden. Antworten muss man nicht, man darf – und sollte! – (zunächst) von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch machen, denn alles, was man sagt, kann gegen einen verwendet werden. Bloß nicht in blinden Aktionismus verfallen.
Nein. Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem Urteil gleich. Je nachdem, wie hoch die Strafe ausgefallen ist, erfolgt dadurch auch ein Eintrag im Führungszeugnis. Man kann also als vorbestraft gelten. Einen Strafbefehl sollte man daher nicht auf die leichte Schulter nehmen. Achtung: Man hat ab Zustellung nur zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.
Ruhe bewahren, schweigen, sofort einen Rechtsanwalt konsultieren.
Man hat in jeder Lage des Verfahrens das Recht, mit einem Anwalt seines Vertrauens zu sprechen.
Es ist immer ratsam, frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, um ggf. schon im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe gegen einen auszuräumen. Das erspart einem in der Regel Geld, Zeit und auch den Gang zum Gericht. Auch kann ein Rechtsanwalt einem die Last des Verfahrens nehmen und nach einer ersten Einschätzung der Sach- und Rechtslage auch Angst vor dem Ausgang des Verfahrens nehmen.
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Ich bin gerne für Sie da. Nutzen Sie das Kontaktformular oder schreiben Sie mir direkt – vertraulich und unverbindlich.
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